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KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung: was seit Juli 2026 gilt

Stand: 29.09.2026. Eine Zusammenfassung öffentlicher Quellen für Firmen, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Seit dem 27.07.2026 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung von Firmen, die KI einsetzen, Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht mehr sicherstellen, und ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll sind eine Schulung passend zur tatsächlichen Nutzung, klare Regeln und eine kurze interne Dokumentation.

Was hat sich im Juli 2026 geändert?

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geändert, den sogenannten Digital Omnibus zur KI. Die Änderung ist seit dem 27.07.2026 in Kraft. Vom 02.02.2025 bis zum 26.07.2026 mussten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt.

Nach der Neufassung ergreifen sie Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals. Aus einer Ergebnispflicht ist damit eine Bemühenspflicht geworden. Zusätzlich sollen Kommission und Mitgliedstaaten gerade kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen. Im Gesetzgebungsverfahren stand auch zur Debatte, die Pflicht für Firmen zu streichen. Gesetz geworden ist das nicht.

Welche Firmen betrifft Artikel 4?

Jede Firma, die KI-Systeme bei der Arbeit einsetzt. Nach den Fragen und Antworten der EU-Kommission gehören auch Beschäftigte dazu, die zum Beispiel ChatGPT für ihre Arbeit nutzen. Sie sollen die typischen Risiken kennen, etwa dass Sprachmodelle Dinge erfinden.

Braucht man ein Zertifikat oder eine bestimmte Schulung?

Nein. Die EU-Kommission schreibt ausdrücklich, dass kein Zertifikat nötig ist. Nach ihrer Auffassung genügt es, intern festzuhalten, welche Schulungen oder anderen Maßnahmen es gab. Was angemessen ist, hängt davon ab, welche KI-Systeme im Betrieb genutzt werden, wofür und von wem.

Drohen Bußgelder?

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur nach dem KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG, in Kraft seit 29.07.2026) die zentrale Aufsicht. Die Bußgeldvorschriften des KI-MIG nennen Artikel 4 nach unserem Stand nicht, und auch die Bußgeldstufen der Verordnung selbst führen ihn nicht auf. Die Kommission hält Sanktionen durch nationale Behörden grundsätzlich für möglich. Artikel 4 verlangt die Maßnahmen unabhängig davon. Wer sie festhält, kann sie bei Nachfragen belegen.

Was ist in einer kleinen Firma sinnvoll?

  • Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge nutzt das Team, auch privat, und wofür?
  • Schulung passend zur Nutzung: Was KI im eigenen Alltag kann, wo sie irrt, was nicht hineingehört.
  • Nutzungsregeln: Welche Werkzeuge erlaubt sind und welche Daten nicht eingegeben werden dürfen.
  • Kurze Dokumentation: Wer wann woran teilgenommen hat, welche Regeln gelten.
  • Auffrischung: Werkzeuge ändern sich schnell. Einmal im Jahr lohnt ein Blick darauf, ob Regeln und Wissen noch passen.

Und der Datenschutz?

Artikel 4 ersetzt nicht die Datenschutz-Grundverordnung. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden empfehlen in ihrer Orientierungshilfe unter anderem Firmenkonten statt privater Konten, das Abschalten der Nutzung von Eingaben für das Training, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und klare Anweisungen an die Beschäftigten.

Wie wir helfen

Unser KI-Workshop für Ihr Team ist eine Maßnahme im Sinne von Artikel 4: drei Stunden an Ihren eigenen Abläufen, mit Teilnahmebescheinigungen für Ihre Unterlagen. Beim KI-Arbeitsplatz kommen Firmenkonten, Nutzungsrichtlinie und Werkzeugverzeichnis dazu. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Anwalt.

Quellen

Stand 29.09.2026. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen und ist keine Rechtsberatung.

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Drei Stunden an Ihren eigenen Abläufen, mit Teilnahmebescheinigungen für Ihre Unterlagen.

Marvin Henrich Sie sprechen direkt mit ihm. Wer berät, setzt auch um.