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KI-Schulung und KI-Beratung für Steuerkanzleien
Wir zeigen Ihrem Kanzleiteam, wo KI Routinearbeit abnimmt, und richten Werkzeuge und Regeln mit Blick auf Ihre Verschwiegenheitspflicht ein.
- Kanzleikonten statt privater Konten
- Regeln für Mandantendaten
- Jeder Entwurf geht über Ihren Tisch
Wo KI in Steuerkanzleien Zeit spart
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Mandantenanfragen vorsortieren
Die KI ordnet eingehende Mails nach Thema und Dringlichkeit und legt Antwortentwürfe an, die Ihr Team prüft und abschickt.
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Unterlagen nachhalten
Der Ablauf gleicht eingegangene Belege mit Ihrer Anforderungsliste ab und bereitet Erinnerungen an Mandanten vor, bei denen noch etwas fehlt.
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Rundschreiben entwerfen
Aus Ihren Stichpunkten zu einer Gesetzesänderung entsteht ein verständlicher Entwurf für die nächste Mandanteninformation.
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Recherche vorbereiten
Die KI fasst Verwaltungsschreiben und Urteile zusammen, und ein Mensch prüft jede Fundstelle im Original, weil KI Zitate erfinden kann.
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Vorlagen und Protokolle
Aus Besprechungsnotizen wird ein Protokoll, aus verstreuten Hinweisen eine Arbeitsanweisung für neue Kolleginnen und Kollegen.
Was nicht in die KI gehört
Die Grenzen setzen Ihr Berufsrecht und die Hinweise der Bundessteuerberaterkammer.
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Nichts, was auf Mandanten schließen lässt
Namen, Steuer-ID, Kontoverbindungen, Steuererklärungen, Bilanzen und Lohnunterlagen gehören laut Bundessteuerberaterkammer in der Regel nicht in öffentlich zugängliche KI-Dienste. Die Verschwiegenheit nach § 57 StBerG gilt für alles, was Sie im Beruf erfahren, also auch für Firmendaten.
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Keine privaten KI-Konten
Private KI für dienstliche Zwecke hält die Kammer für unzulässig. Ihr Team arbeitet nur mit Zugängen, die die Kanzlei freigegeben hat.
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Kein Anbieter ohne Verschwiegenheitsvertrag
Bevor ein Anbieter Mandantendaten sieht, verlangt § 62a StBerG einen Vertrag in Textform, der ihn zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Anbietern im Ausland muss der Schutz dort grundsätzlich dem im Inland vergleichbar sein.
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Einzelmandat nur mit Einwilligung
Dient ein Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat, braucht es nach § 62a Abs. 5 StBerG die Einwilligung des Mandanten. Ob das für KI-Werkzeuge gilt, hält die Kammer für nicht zweifelsfrei und rät zur Einwilligung oder zum Anonymisieren.
Stand 15.10.2026. Quellen: § 57 StBerG, § 62a StBerG, § 203 StGB und FAQ „KI im steuerberatenden Berufsstand“ der Bundessteuerberaterkammer, Stand 27.01.2026. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen und ist keine Rechtsberatung.
So arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei
- 1
Schulung
Ihr Team übt an Kanzleiaufgaben wie Rundschreiben und Recherche und lernt, KI-Ergebnisse zu prüfen. Mit Teilnahmenachweis.
- 2
Einrichtung
Wir richten Kanzleikonten ein, legen mit Ihnen fest, welche Daten in welches Werkzeug dürfen, und beschaffen die Vertragsunterlagen der Anbieter.
- 3
Abläufe
Für Postfach und Unterlagen bauen wir Abläufe, in denen die KI vorarbeitet und ein Mensch in der Kanzlei jeden Entwurf freigibt.
Häufige Fragen
Gibt es eine KI-Schulungspflicht für Steuerberater?
Dürfen Mitarbeitende private KI-Konten für die Kanzlei nutzen?
Wir arbeiten mit DATEV. Was heißt das für KI?
Werden Sie selbst Dienstleister nach § 62a StBerG?
Prüfen Sie, ob unser KI-Einsatz berufsrechtlich zulässig ist?
Sprechen wir über Ihre Kanzlei.
30 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich. Sie erzählen, wo es hakt. Wir sagen ehrlich, ob KI dabei hilft.
Marvin Henrich
Inhaber von Net-Evolution
- +49 15679 708019
- info@net-evolution.de
- Dorsheim, Landkreis Bad Kreuznach