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KI-Schulung und KI-Beratung für Steuerkanzleien

Wir zeigen Ihrem Kanzleiteam, wo KI Routinearbeit abnimmt, und richten Werkzeuge und Regeln mit Blick auf Ihre Verschwiegenheitspflicht ein.

  • Kanzleikonten statt privater Konten
  • Regeln für Mandantendaten
  • Jeder Entwurf geht über Ihren Tisch
Eine Mitarbeiterin arbeitet konzentriert am Laptop.

Wo KI in Steuerkanzleien Zeit spart

  • Mandantenanfragen vorsortieren

    Die KI ordnet eingehende Mails nach Thema und Dringlichkeit und legt Antwortentwürfe an, die Ihr Team prüft und abschickt.

  • Unterlagen nachhalten

    Der Ablauf gleicht eingegangene Belege mit Ihrer Anforderungsliste ab und bereitet Erinnerungen an Mandanten vor, bei denen noch etwas fehlt.

  • Rundschreiben entwerfen

    Aus Ihren Stichpunkten zu einer Gesetzesänderung entsteht ein verständlicher Entwurf für die nächste Mandanteninformation.

  • Recherche vorbereiten

    Die KI fasst Verwaltungsschreiben und Urteile zusammen, und ein Mensch prüft jede Fundstelle im Original, weil KI Zitate erfinden kann.

  • Vorlagen und Protokolle

    Aus Besprechungsnotizen wird ein Protokoll, aus verstreuten Hinweisen eine Arbeitsanweisung für neue Kolleginnen und Kollegen.

Was nicht in die KI gehört

Die Grenzen setzen Ihr Berufsrecht und die Hinweise der Bundessteuerberaterkammer.

  • Nichts, was auf Mandanten schließen lässt

    Namen, Steuer-ID, Kontoverbindungen, Steuererklärungen, Bilanzen und Lohnunterlagen gehören laut Bundessteuerberaterkammer in der Regel nicht in öffentlich zugängliche KI-Dienste. Die Verschwiegenheit nach § 57 StBerG gilt für alles, was Sie im Beruf erfahren, also auch für Firmendaten.

  • Keine privaten KI-Konten

    Private KI für dienstliche Zwecke hält die Kammer für unzulässig. Ihr Team arbeitet nur mit Zugängen, die die Kanzlei freigegeben hat.

  • Kein Anbieter ohne Verschwiegenheitsvertrag

    Bevor ein Anbieter Mandantendaten sieht, verlangt § 62a StBerG einen Vertrag in Textform, der ihn zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Anbietern im Ausland muss der Schutz dort grundsätzlich dem im Inland vergleichbar sein.

  • Einzelmandat nur mit Einwilligung

    Dient ein Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat, braucht es nach § 62a Abs. 5 StBerG die Einwilligung des Mandanten. Ob das für KI-Werkzeuge gilt, hält die Kammer für nicht zweifelsfrei und rät zur Einwilligung oder zum Anonymisieren.

Stand 15.10.2026. Quellen: § 57 StBerG, § 62a StBerG, § 203 StGB und FAQ „KI im steuerberatenden Berufsstand“ der Bundessteuerberaterkammer, Stand 27.01.2026. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen und ist keine Rechtsberatung.

So arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei

  1. 1

    Schulung

    Ihr Team übt an Kanzleiaufgaben wie Rundschreiben und Recherche und lernt, KI-Ergebnisse zu prüfen. Mit Teilnahmenachweis.

  2. 2

    Einrichtung

    Wir richten Kanzleikonten ein, legen mit Ihnen fest, welche Daten in welches Werkzeug dürfen, und beschaffen die Vertragsunterlagen der Anbieter.

  3. 3

    Abläufe

    Für Postfach und Unterlagen bauen wir Abläufe, in denen die KI vorarbeitet und ein Mensch in der Kanzlei jeden Entwurf freigibt.

Häufige Fragen

Gibt es eine KI-Schulungspflicht für Steuerberater?
Eine eigene KI-Fortbildungspflicht steht weder im Steuerberatungsgesetz noch in der Berufsordnung, schreibt die Bundessteuerberaterkammer. Zwei Regeln greifen trotzdem: § 57 Abs. 2a StBerG verpflichtet zur Fortbildung, und Art. 4 der KI-Verordnung verlangt in der seit 27.07.2026 geltenden Fassung Maßnahmen, um die KI-Kompetenz des Personals zu unterstützen. Die FAQ der Kammer beruht nach eigener Angabe auf dem Rechtsstand Juli 2025 und gibt Art. 4 noch in der älteren Fassung wieder. Was heute gilt, steht in unserem Ratgeber zu Art. 4.
Dürfen Mitarbeitende private KI-Konten für die Kanzlei nutzen?
Nein. Die Bundessteuerberaterkammer hält private KI für dienstliche Zwecke für unzulässig, weil Mandantendaten so ungewollt die Kanzlei verlassen können. Sie empfiehlt Konten und Geräte der Kanzlei, freigegebene Werkzeuge und eine interne KI-Richtlinie. Genau das richten wir mit Ihnen ein.
Wir arbeiten mit DATEV. Was heißt das für KI?
DATEV bietet mit dem DATEV Copilot einen eigenen KI-Assistenten an. Laut DATEV (Stand 15.10.2026) steht er derzeit nur Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Verfügung und hilft bei Texten, Dokumentenanalyse und Recherche. DATEV weist selbst darauf hin, dass bei eingeschalteter Internetrecherche die Suchanfrage an Microsoft geht und dafür keine besonderen Geheimhaltungsstandards für Berufsgeheimnisträger gelten. Welches Werkzeug Ihre Kanzlei wofür freigibt, legen wir mit Ihnen in den Regeln fest. Ob ein Ablauf an DATEV anschließt, hängt von Ihren Lizenzen und Schnittstellen ab. Das klären wir im Einzelfall.
Werden Sie selbst Dienstleister nach § 62a StBerG?
Ja, sobald wir an Abläufen arbeiten, die Mandantendaten berühren. Dann schließen wir vor dem ersten Zugriff einen Vertrag in Textform, der uns zur Verschwiegenheit verpflichtet, so wie es § 62a Abs. 3 StBerG vorsieht.
Prüfen Sie, ob unser KI-Einsatz berufsrechtlich zulässig ist?
Nein. Die berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen, Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Kammer. Wir liefern Technik, Schulung, die Vertragsunterlagen der Anbieter und eine Übersicht, welches Werkzeug wofür und mit welchen Daten genutzt wird. Eine solche Übersicht empfiehlt die Bundessteuerberaterkammer als internes KI-Verzeichnis.

Sprechen wir über Ihre Kanzlei.

30 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich. Sie erzählen, wo es hakt. Wir sagen ehrlich, ob KI dabei hilft.

Marvin Henrich

Inhaber von Net-Evolution