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Online in ganz Deutschland, vor Ort rund um Bad Kreuznach

KI-Schulung und KI-Beratung für Architektur- und Ingenieurbüros

Wir zeigen Ihrem Team, wo KI bei Texten, Protokollen und Schriftverkehr Zeit spart, und legen mit Ihnen fest, was im Büro bleibt.

  • Übungen an eigenen Aufgaben
  • Firmenkonten statt privater Konten
  • Regeln für Projektdaten
Vier Kolleginnen und Kollegen besprechen Unterlagen an einem Besprechungstisch.

Wo KI im Büro Zeit spart

  • Bau- und Leistungsbeschreibungen

    Aus Ihren Stichpunkten entsteht ein Entwurf, den Ihr Fachpersonal prüft und ergänzt.

  • Protokolle aus Notizen

    Stichpunkte aus Besprechung oder Baustellentermin werden zu einem gegliederten Protokoll.

  • Postfach und Schriftverkehr

    Mails werden nach Projekt sortiert, Antworten an Bauherren und Behörden liegen als Entwurf bereit.

  • Mängelberichte

    Aus Diktat und Notizen wird eine Liste nach Gewerk, Ort und Frist.

  • Wettbewerbs- und Präsentationstexte

    Erläuterungstexte beginnen mit einem Entwurf, den Sie kürzen und schärfen.

  • Recherche mit Gegenprobe

    KI hilft beim Suchen, erfindet aber auch Fundstellen. Jede Norm prüfen Sie am Original.

Regeln

Was nicht in die KI gehört

Öffentliche KI-Dienste sind kein Projektarchiv. Diese Punkte gehören in die Nutzungsregeln Ihres Büros.

  • Bauherren- und Projektdaten

    Namen, Anschriften und Vertragsdaten von Bauherren sind personenbezogen. Die Architektenkammer NRW schließt solche Daten in ihren eigenen KI-Leitlinien aus. Im Büro gehören sie höchstens in Firmenkonten, die Ihr Datenschutzbeauftragter geprüft hat.

    Quelle: Architektenkammer NRW, Praxishinweis 79

  • Pläne und Unterlagen Dritter

    Pläne von Fachplanern, Gutachten und Bestandsunterlagen können urheberrechtlich geschützt oder vertraulich übergeben sein. Hochladen nur, wenn Vertrag und Rechte es erlauben.

    Quelle: § 2 UrhG

  • Geschäftsgeheimnisse

    Das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt Kalkulationen, Honorarangebote oder eigene Detaillösungen nur, wenn Sie angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen. Legen Sie fest, welcher KI-Dienst dafür in Frage kommt.

    Quelle: § 2 GeschGehG

  • Entwürfe und KI-Bilder

    Ihre Entwürfe können als Werke der Baukunst geschützt sein. Prüfen Sie vorher, ob ein Dienst Eingaben zum Training nutzt. Ob ein mit KI erzeugtes Bild selbst geschützt ist, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.

    Quelle: § 2 UrhG

  • Normtexte

    DIN Media schreibt, dass der Kauf oder das Abo einer DIN-Norm nicht automatisch erlaubt, ihre Inhalte maschinell in KI-Anwendungen zu verarbeiten. Dafür bietet der Verlag eine eigene KI-Lizenz an.

    Quelle: DIN Media, KI-Lizenzen für Normen

  • Fachliche Entscheidungen

    Die Bundesingenieurkammer hält es für notwendig, KI-Ergebnisse kritisch auf Plausibilität zu prüfen. Die fachliche Verantwortung bleibt beim Büro.

    Quelle: Bundesingenieurkammer, Positionen 2025

Stand 15.10.2026. Diese Hinweise fassen öffentliche Quellen zusammen und sind keine Rechtsberatung. Die Bewertung Ihres Einzelfalls gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Rechtsberatung.

So arbeiten wir mit Ihrem Büro

  1. 1

    Bestandsaufnahme

    Wir schauen, wer im Büro KI schon wofür nutzt und welche Daten dabei anfallen.

  2. 2

    Konten und Regeln

    Wir richten Firmenkonten ein und halten mit Ihnen fest, was in die KI darf.

  3. 3

    Schulung

    Ihr Team übt an Protokollen, Beschreibungen und Schriftverkehr aus dem eigenen Alltag.

Häufige Fragen

Nutzen Architekturbüros schon KI?
Ein Teil ja. In der Architektenbefragung 2025 der Bundesarchitektenkammer gaben 29 % der Kammermitglieder an, KI-Werkzeuge im Berufsalltag zu nutzen. Wer KI nutzt, schreibt damit vor allem Texte, etwa für Öffentlichkeitsarbeit oder Protokolle. Als größtes Risiko nannten 71 % der Befragten die unkritische Übernahme von Daten. Quelle: Bundesarchitektenkammer, Bericht Einsatz von KI.
Müssen Architektur- und Ingenieurbüros ihr Team in KI schulen?
Wer KI im Büro einsetzt, braucht nach Art. 4 der KI-Verordnung Maßnahmen, die die KI-Kompetenz des Teams fördern. Seit dem 27.07.2026 gilt eine vereinfachte Fassung. Ein Zertifikat ist laut EU-Kommission nicht nötig. Die Architektenkammer NRW rät, Urheberrecht und Datenschutz mitzuschulen. Mehr im Ratgeber zu Art. 4.
Was empfehlen die Kammern zum Einsatz von KI?
Die Architektenkammer NRW rät in ihrem Praxishinweis 79 (Stand März 2025): Werkzeuge bewusst auswählen, prüfen, ob Eingaben zum Training weiterverwendet werden, Leitlinien festlegen und Schulungen dokumentieren. Die Bundesingenieurkammer betont die Plausibilitätsprüfung durch Fachleute. Fragen Sie auch bei Ihrer Länderkammer nach eigenen Hinweisen.
Kann KI Normen und Vorschriften zuverlässig nachschlagen?
Nicht ohne Gegenprobe. Sprachmodelle nennen auch Fundstellen, die es nicht gibt. Jede Norm, jeden Paragrafen und jede Zahl prüfen Sie am Original. Für Normtexte selbst verlangt DIN Media eine eigene KI-Lizenz.
Automatisieren Sie auch Abläufe im Büro?
Ja. In der KI-Entwicklung verbinden wir KI mit Ihrem Postfach oder Ihrer Ablage, etwa um Eingänge nach Projekt zu sortieren. Ein Mensch im Büro gibt jedes Ergebnis frei, bevor es rausgeht.
Beraten Sie auch rechtlich?
Nein. Wir liefern Technik, Regeln und Schulung. Die rechtliche Bewertung, etwa zu Urheberrecht oder Datenschutz, liegt bei Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Sprechen wir über Ihr Büro.

30 Minuten per Video, kostenlos und unverbindlich. Sie erzählen, wo im Büro Zeit verloren geht. Wir sagen ehrlich, ob KI dabei hilft.

Marvin Henrich

Inhaber von Net-Evolution